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Was ist eine definitive Rechtsöffnung?

Was ist eine definitive Rechtsöffnung?

Mit der sog. definitiven Rechtsöffnung (vgl. Art. 80 SchKG) wird vom Rechtsöffnungsrichter der vom Schuldner eingelegte Rechtsvorschlag aufgehoben. Damit der Richter die definitive Rechtsöffnung aussprechen kann, braucht der Gläubiger einen entsprechenden Rechtsöffnungstitel, wie z.B.:
  • vollstreckbare gerichtliche Entscheide
  • gerichtlichen Vergleiche oder Schuldanerkennungen
  • Verfügungen schweizerischer Verwaltungsbehörden (z.B. Steuerrechnung, Krankenkassenprämien)


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