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Rechtsvorschlag und alles was Sie dazu wissen müssen.

Rechtsvorschlag - Was ist das?

Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner (= die betriebene Person), die vom Gläubiger in Betreibung gesetzte Forderung. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.

  • Wer kann Rechtsvorschlag erheben?

    Der Schuldner (= die betriebene Person), Mitschuldner (z.B. Ehegatten in Gütergemeinschaft), jeder Erbe in der Betreibung gegen eine Erbengemeinschaft, gesetzliche Vertreter und Vertreter mit Vollmacht können Rechtsvorschlag erheben.

  • Welche Wirkung hat der Rechtsvorschlag?
    • Wirkung für den Schuldner: Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung (d.h. Sistierung) der Betreibung, Art. 78 Abs. 1 SchKG.
    • Wirkung für den Gläubiger: Der Gläubiger kann die Betreibung vorläufig nicht fortsetzen. In unserem FAQ-Bereich zeigen wir auf, welche Möglichkeiten der Gläubiger hat das Betreibungsverfahren fortzusetzen.

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