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Rechtsvorschlag - Was ist das?

Rechtsvorschlag - Was ist das?

Hier finden Gläubiger und Schuldner die wichtigsten Informationen zum Rechtsvorschlag.

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Mit dem Betreibungsbegehren
setzt der Gläubiger das
Betreibungsverfahren in Gang.

Rechtsvorschlag beseitigen - ist einfach!

Es ist einfach einen Rechtsvorschlag zu beseitigen - wenn man weiss, wie es geht. Wir können helfen - hier und jetzt.

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Das Betreibungsamt
schickt dem Schuldner
den Zahlungsbefehl.

Beratungshotline

Rufen Sie uns an, wenn Sie konkrete Fragen zum Schweizer Betreibungsrecht haben. Das ist schnell, einfach und unkompliziert.

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Durch den Rechtsvorschlag oder
einen Teil-Rechtsvorschlag stoppt
der Schuldner die Betreibung.

Services für KMUs

Unternehmer und KMUs beraten und unterstützen wir in allen Fragen Rund um das Thema Betreibung bzw. Inkasso von Forderungen.

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Im sog. Rechtsöffnungsverfahren
kann der Rechtsöffnungsrichter den
Rechtsvorschlag beseitigen.

Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Unsere Geschäftszeiten: Montag bis Samstag 8:00 bis 22:00 Uhr

Vorlagen & Muster

Gratis Vorlagen und Muster zum Schwei- zer Betreibungsrecht für Schuldner und Gläubiger. Mehr...

Rechtsvorschlag einlegen

Mit dem Rechtsvorschlag stoppt der Schuldner die Betreibung. Es müssen aber ein paar Dinge beachtet werden. Mehr...

Rechtsvorschlag beseitigen

Wir schreiben das Gesuch zur Beseitigung des Rechstsvorschlags. Hier und Jetzt für Sie. Mehr...