Was ist ein Betreibungsbegehren?
Um das Schweizer Zwangsvollstreckungsverfahren - das sog. "Betreibungsverfahren" - in Gang zu setzen, muss der Gläubiger ein Betreibungsbegehren stellen, Art. 67 SchKG. Im Betreibungsbegehren bezeichnet der Gläubiger u.a. eine Forderung ohne ihre Rechtmässigkeit zu diesem Zeitpunkt nachweisen zu müssen. Ein Muster für ein ausgefülltes Betreibungsbegehren finden Sie in unserem Bereich Vorlagen und Muster.
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...