Was ist ein Verwertungsbegehren?
Mit dem sog. Verwertungsbegehren stösst der Gläubiger die Verwertung der vom Betreibungsamt gepfändeten beweglichen Vermögensstücke sowie der Forderungen (Art. 116 Abs. 1 SchKG) bzw. der Pfandsachen (Art. 154 SchKG) an.
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