Was kann ein Schulder machen, der zu Unrecht auf Grund eines Verlustscheins betrieben wird?
Ein Schuldner der zu Unrecht auf Grund eines Verlustscheins betrieben wird, hat die folgenden Möglichkeiten:
- Feststellungsklage
- Rückforderungsklage, Art. 86 SchKG
- Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen, Art. 257 ZPO
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
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