Entstehen Nachteile, wenn das Betreibungsbegehren am falschen Ort eingereicht wird?
Nein, die Einreichung des Betreibungsbegehrens am falschen Ort schadet nicht. Die unzuständige Behörde wird die Eingabe unverzüglich dem zuständigen Betreibungsamt weiterleiten, Art. 32 Abs. 2 SchKG. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Rechtsvorschlag einem unzuständigen Betreibungs- oder Konkursamt eingereicht wird.
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