Deprecated: Function get_magic_quotes_gpc() is deprecated in /home/clients/edd19578650cd5aa3138b94d27bccefd/sites/old.schweizer-betreibungsrecht.ch/public_html/index_header.php on line 16
Entstehen Nachteile, wenn das Betreibungsbegehren am falschen Ort eingereicht wird?

Entstehen Nachteile, wenn das Betreibungsbegehren am falschen Ort eingereicht wird?

Nein, die Einreichung des Betreibungsbegehrens am falschen Ort schadet nicht. Die unzuständige Behörde wird die Eingabe unverzüglich dem zuständigen Betreibungsamt weiterleiten, Art. 32 Abs. 2 SchKG. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Rechtsvorschlag einem unzuständigen Betreibungs- oder Konkursamt eingereicht wird.


Inhaltsverzeichnis | Vorherige Frage | Nächste Frage

Inkasso für Gläubiger

Wir übernehmen das Inkasso für Gläubiger im In- und Ausland. Mehr...

Rechtsvorschlag (RV)

Rechtsvorschlag be- seitigen. Wir helfen Ihnen. Hier und jetzt. Mehr...

Betreibung löschen

Ungerechtfertigte Einträge im Betreibungsregister einfach löschen. Mehr...