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Bestätigt das Betreibungsamt den Erhalt des Betreibungsbegehrens?

Bestätigt das Betreibungsamt den Erhalt des Betreibungsbegehrens?

Ja. Auf Verlangen ist dem Gläubiger der Eingang des Betreibungsbegehrens vom Betreibungsamt gebührenfrei zu bescheinigen, Art. 67 Abs. 3 SchKG.


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