Dürfen Stammanteile einer GmbH gepfändet werden?
Ja. Wird der Geschäftsführer und Eigentümer einer GmbH als natürliche Person für private Schulden auf Pfändung betrieben, können die sich in seinem Besitz befindenden Stammanteile einer GmbH vollumfänglich gepfändet werden. Unpfändbar sind nur die in Art. 92 SchKG aufgezählten Vermögenswerte.
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