Warum dauert eine Lohnpfändung maximal ein Jahr?
Lohn - oder anderes Einkommen - kann längstens für die Dauer eines Jahres gepfändet werden (Art. 93 Abs. 2 SchKG) damit auch andere Gläubiger noch die Möglichkeit haben, ihre Forderungen geltend zu machen.
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...