Kann mit einer Beschwerde eine Betreibung auf Pfändung gestoppt werden?
Ja, mit betreibungsrechtlicher Beschwerde (Art. 17 SchKG) kann eine Betreibung auf Pfändung gestoppt werden.
Beispiel:
Besitzt der Gläubiger zur Sicherung seiner Geldforderungen vom Schuldner bereits ein (Faust- oder Grund-) Pfand, kann der Schuldner mit betreibunsrechtlicher Beschwerde verlangen, dass der Gläubiger vorerst das Pfand in Anspruch nimmt, Art. 41 Abs. 1bis SchKG.
Beispiel:
Besitzt der Gläubiger zur Sicherung seiner Geldforderungen vom Schuldner bereits ein (Faust- oder Grund-) Pfand, kann der Schuldner mit betreibunsrechtlicher Beschwerde verlangen, dass der Gläubiger vorerst das Pfand in Anspruch nimmt, Art. 41 Abs. 1bis SchKG.
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