Ist die betreibungsrechtliche Beschwerde kostenlos?
Ja, die betreibungsrechtliche Beschwerde an die kantonale Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich kostenlos. Bei böswilliger oder mutwilliger Prozessführung können einer Partei oder ihrem Vertreter Bussen bis zu 1500 Franken sowie Gebühren und Auslagen auferlegt werden, Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG.
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