Kann eine Zweigniederlassung betrieben werden?
Nein, grundsätzlich kann eine Zweigniederlassung (bzw. Geschäftsniederlassung) nicht betrieben werden. Eine Gesellschaft ist zwingend an ihrem statutarischen (Haupt-) Sitz zu betreiben, Art. 46 Abs. 2 SchKG.
Ausnahme:
Eine Zweig- bzw. Geschäftsniederlassung in der Schweiz begründet nur dann einen Betreibungsort, wenn es (1.) um Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung geht und (2.) der Hauptsitz der Unternehmung im Ausland liegt, Art. 50 SchKG. Man spricht von einem sog. "besonderen Betreibungsort".
Ausnahme:
Eine Zweig- bzw. Geschäftsniederlassung in der Schweiz begründet nur dann einen Betreibungsort, wenn es (1.) um Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung geht und (2.) der Hauptsitz der Unternehmung im Ausland liegt, Art. 50 SchKG. Man spricht von einem sog. "besonderen Betreibungsort".
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