Deprecated: Function get_magic_quotes_gpc() is deprecated in /home/clients/edd19578650cd5aa3138b94d27bccefd/sites/old.schweizer-betreibungsrecht.ch/public_html/index_header.php on line 16
Was kann der Schuldner gegen eine Betreibung machen?

Was kann der Schuldner gegen eine Betreibung machen?

Im Einleitungsverfahren hat der Schuldner im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, um sich gegen eine Betreibung zu wehren. Er kann:
  1. Rechtsvorschlag einlegen (Art. 74 ff. SchKG) und damit Bestand, Höhe oder Fälligkeit der Forderung bestreiten.
  2. Beschwerde erheben (Art. 17 SchKG) und damit Verfahrensfehler oder andere Gesetzesverletzungen rügen.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren oder nach Abschluss des Zwangsvollstreckungsverfahrens kann der Schuldner auf Aufhebung oder Einstellung der Betreibung, (Art. 85 SchKG) klagen.


Inhaltsverzeichnis | Vorherige Frage | Nächste Frage

Inkasso für Gläubiger

Wir übernehmen das Inkasso für Gläubiger im In- und Ausland. Mehr...

Rechtsvorschlag (RV)

Rechtsvorschlag be- seitigen. Wir helfen Ihnen. Hier und jetzt. Mehr...

Betreibung löschen

Ungerechtfertigte Einträge im Betreibungsregister einfach löschen. Mehr...