Was kann der Schuldner gegen eine Betreibung machen?
Im Einleitungsverfahren hat der Schuldner im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, um sich gegen eine Betreibung zu wehren. Er kann:
- Rechtsvorschlag einlegen (Art. 74 ff. SchKG) und damit Bestand, Höhe oder Fälligkeit der Forderung bestreiten.
- Beschwerde erheben (Art. 17 SchKG) und damit Verfahrensfehler oder andere Gesetzesverletzungen rügen.
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