Rechtsvorschlag einlegen
Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner (= die betriebene Person), die vom Gläubiger in Betreibung gesetzte Forderung. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung. Rechtsvorschlag einzulegen ist einfach. Man kann ihn direkt bei Empfang des Zahlungbefehls auf dem Zahlungsbefehl vermerken und diesen dann gleich dem Postbote wieder mitgeben. Im Bereich Vorlagen und Muster haben wir Ihnen verschiedene Vorlagen für einen nachträglichen (Teil-) Rechtsvorschlag bereitgestellt. Sie können den Rechsvorschlag aber auch mündlich direkt beim Betreibungsamt vorbringen.
Wichtig:
In Einzellfällen muss der Rechtsvorschlag begründet werden, Art. 75 Abs. 2 und 3 SchKG. Rufen Sie uns auf unserer Beratungshotline an, wenn Sie Fragen haben. Wir sind für Sie da und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Kunden über uns:
"Sie machen wirklich einen tollen Job."
R.M. (Serviceangestellte)
Rechtsvorschlag (RV)
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