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Forderungen verkaufen - wie es funktioniert und warum es sich lohnt

Forderungen verkaufen - wie es funktioniert und warum es sich lohnt

  1. Ausgangslage: Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht (oder bestand) eine Beziehung aus der eine Forderung resultiert. Es kann sich um eine vertragliche Beziehung handeln (z.B. Auftrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Darlehnsvertrag, etc.) oder um eine sog. ausservertragliche Beziehung entstanden z.B. durch einen Autounfall.
  2. Forderung: Aus der Beziehung resultiert eine offene Forderung vom Gläubiger gegen den Schuldner. Geltend gemacht werden können alle Forderungen der letzten zehn Jahre, Art. 127 OR. Einige Forderungen (z.B. aus einem Miet- oder Arbeitsvertrag) verjähren bereits nach fünf Jahren, Art. 128 OR.
  3. Abtretung: Mit dem sog. Abtretungsvertrag verkauft der Gläubiger dem Institut die offene Forderung gegen den Schuldner. Neu macht jetzt das Institut im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Forderung gegen den Schuldner geltend.
  4. Kaufpreis: Sobald der Schuldner dem Institut die Forderungssumme bezahlt hat, erhält der Gläubiger vom Institut den im Abtretungsvertrag vereinbarten Kaufpreis. Wie hoch der Kaufpreis ausfällt, kann im Voraus nicht gesagt werden. Er hängt davon ab, welcher Betrag vom Schuldner effektiv bezahlt wird.
  5. Vorteile: Für den Gläubiger (egal ob er im In- oder Ausland seinen Sitz hat oder wohnt) hat der Verkauf von Forderungen an das Institut mehrere Vorteile:
    1. Das Institut verfügt die notwendige Erfahrung und Expertise in der Geltendmachung von Forderungen;
    2. Der Gläubiger braucht keinen Anwalt und muss weder dem Institut noch dem Gericht irgendwelche Kostenvorschüsse bezahlen;
    3. Falls nötig und sinnvoll beauftragen wir unsere Vertrauenskanzlei, finanzieren wir einen allfälligen Prozess und übernehmen wir das Prozessrisiko;
    4. Die Gläubiger braucht sich um nichts Weiteres mehr zu kümmern - nur wenn wir erfolgreich sind, verrechnen wir eine Gebühr, unsere Arbeitszeit und allfällige externe Kosten.

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