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Zu Unrecht betrieben - was kann ich machen?

Zu Unrecht betrieben - was kann ich machen?

Der zu Unrecht betriebene (angebliche) Schuldner hat im Grundsatz zwei Möglichkeiten einen nicht gerechtfertigten Betreibungsregistereintrag "los" zu werden:
  1. Gesuch an den (angeblichen) Gläubiger mit der Aufforderung den nicht gerechtfertigten Betreibungsregistereintrag zu löschen.
  2. Mit der sog. negative Festellungsklager ein Urteil erwirken, in dem das zuständige Betreibungsamt angewiesen wird einen nicht gerechtfertigten Betreibungsregistereintrag zu löschen, BGer 4A_414/2014 vom 16.1.2015.


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