Zu Unrecht betrieben - was kann ich machen?
Der zu Unrecht betriebene (angebliche) Schuldner hat im Grundsatz zwei Möglichkeiten einen nicht gerechtfertigten Betreibungsregistereintrag "los" zu werden:
- Gesuch an den (angeblichen) Gläubiger mit der Aufforderung den nicht gerechtfertigten Betreibungsregistereintrag zu löschen.
- Mit der sog. negative Festellungsklager ein Urteil erwirken, in dem das zuständige Betreibungsamt angewiesen wird einen nicht gerechtfertigten Betreibungsregistereintrag zu löschen, BGer 4A_414/2014 vom 16.1.2015.
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