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Wer darf Rechtsvorschag einlegen?

Wer darf Rechtsvorschag einlegen?

Ein Rechtsvorschlag kann von den folgenden Personen erhoben werden:
  • Direkt vom Schuldner (= von der betriebenen Person)
  • Allfällige Mitschuldner, die auch einen Zahlungsbefehl erhalten haben (z.B. Ehepartner)
  • Jeder Erbe in der Betreibung gegen ein Erbschaft
  • Vertreter der oben genannten Personen


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