Wer darf Rechtsvorschag einlegen?
Ein Rechtsvorschlag kann von den folgenden Personen erhoben werden:
- Direkt vom Schuldner (= von der betriebenen Person)
- Allfällige Mitschuldner, die auch einen Zahlungsbefehl erhalten haben (z.B. Ehepartner)
- Jeder Erbe in der Betreibung gegen ein Erbschaft
- Vertreter der oben genannten Personen
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
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