Welche Schuldner unterliegen der Betreibung auf Pfändung?
Die Betreibung auf Pfändung kommt vor allem bei den folgenden Personengruppen zur Anwendung: Privatpersonen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitssuchenden, Hausfrauen, Personen in Ausbildung und im AHV-Alter sowie geschiedenen Personen.
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