Welche Schuldner unterliegen der Betreibung auf Konkurs?
Die Betreibung auf Konkurs kommt nur für diejenigen Schuldner in Frage, die im Handelsregister eingetragen sind, Art. 39 Abs. 1 SchKG. Danach unterliegen der Betreibung auf Konkurs unter anderem:
- Inhaber einer Einzelfirma
- Mitglied einer Kollektivgesellschaft
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Vereine
- Stifungen
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