Welche Rechte hat der Verlustscheingläubiger?
Der Verlustscheingläubiger ...
- ... kann während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheines ohne neuen Zahlungsbefehl die Betreibung fortsetzen, Art. 149 Abs. 3 SchKG.
- ... hat einen Arrestgrund und kann somit neu entdecktes Vermögen des Schulderns mit Arrest belegen lassen, Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 SchKG.
- ... kann mit der sog. paulianischen Anfechtungsklage Handlungen, welche zur Verkleinerung der Pfändungsmasse geführt haben, für ungültig erklären lassen, Art. 285 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG
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