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Was kostete eine Betreibung?

Was kostete eine Betreibung?

Die Betreibungskosten hängen von der Höhe der Forderung ab und sind vom Gläubiger vorzuschiessen, Art. 68 Abs. 1 SchKG. Beispiel: Für eine Geldforderung von Fr. 1’000 bis Fr. 10’000 beträgt die Gebühr für den Zahlungsbefehl Fr. 60 zuzüglich Posttaxen, Art. 16 Abs. 1 GebV SchKG und BGE 130 III 387.


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