Was ist ein Rechtsvorschlag?
Der Rechtsvorschlag bewirkt die Eintstellung der Betreibung, Art. 78 Abs. 1 SchKG. D.h. der Schuldner kann mit dem Rechtsvorschlag die vom Gläubiger gestartete Zwangsvollstreckung stoppen. Die Betreibung kann nur fortgesetzt werden, wenn der Rechtsvorschlag auf Initiative des Gläubigers beseitigt wird.
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