Was ist bzw. versteht man unter der "Basler Rechtsöffnungspraxis"?
Gemäss der sog. Basler Rechtöffnungspraxis kann ein unterschriebener Vertrag nur dann als provisorischer Rechtsöffnungstitel dienen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- der Beklagte bestreitet nicht, dass der Kläger den Vertrag seinerseits erfüllt hat
- der Beklagte bestreitet dies zwar, doch sind seine Einwendungen offensichtlich haltlos
- der Kläger weisst gegenüber einer Bestreitung des Beklagten durch Urkunden nach, dass er seine Vertragsleistung gehörig erfüllt hat
- der Beklagte ist gemäss Vertrag vorleistungspflichtig
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