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Was ist bzw. versteht man unter der "Basler Rechtsöffnungspraxis"?

Was ist bzw. versteht man unter der "Basler Rechtsöffnungspraxis"?

Gemäss der sog. Basler Rechtöffnungspraxis kann ein unterschriebener Vertrag nur dann als provisorischer Rechtsöffnungstitel dienen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
  1. der Beklagte bestreitet nicht, dass der Kläger den Vertrag seinerseits erfüllt hat
  2. der Beklagte bestreitet dies zwar, doch sind seine Einwendungen offensichtlich haltlos
  3. der Kläger weisst gegenüber einer Bestreitung des Beklagten durch Urkunden nach, dass er seine Vertragsleistung gehörig erfüllt hat
  4. der Beklagte ist gemäss Vertrag vorleistungspflichtig


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