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Wann kommt die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung?

Wann kommt die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung?

Die Betreibung auf Pfändung (Art. 89 ff. SchKG) kommt zur Anwendung, wenn der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen (Art. 39 Abs. 1 SchKG e contrario) und die Schuld nicht pfandgesichert ist, Art. 42 Abs. 1 SchKG.


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