Wann ist ein Privatkonkurs (eine Insolvenzerklärung) missbräuchlich?
Der Privatkonkurs bzw. eine Insolvenzerklärung ist missbräuchlich, wenn der Schuldner keinen Neubeginn bezweckt, sondern einzig seine Belangbarkeit für bestehende Zahlungsverpflichtungen einschränken will (siehe auch OGer ZH PS130156 vom 12. November 2013 S. 3).
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...