Muss der Schuldner die Pfändungsurkunde unterzeichnen?
Nein, ein Schuldner kann seine Unterschrift unter der Pfändungsurkunde verweigern.
Wichtig:
Ein Schuldner kann sich weigern, die Pfändungsurkunde zu unterzeichnen. Er muss aber trotzdem bei der Pfändung anwesend sein oder sich vertreten lassen, Art. 91 Abs. 1 SchKG.
Wichtig:
Ein Schuldner kann sich weigern, die Pfändungsurkunde zu unterzeichnen. Er muss aber trotzdem bei der Pfändung anwesend sein oder sich vertreten lassen, Art. 91 Abs. 1 SchKG.
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