Kann der Rechtsvorschlag auch mündlich erhoben werden?
Ja, ein Rechtsvorschlag kann mündlich (auch telefonisch) erhoben werden. Die Erklärung des Rechtsvorschlags ist dem Betriebenen auf Verlangen gebührenfrei zu bescheinigen, Art. 74 Abs. 3 SchKG.
Achtung:
Wird beim Betreibungsamt telefonisch Rechtsvorschlag erhoben, muss das Betreibungsamt zweifelsfrei die Identität des Anrufers feststellen können. Aus beweisrechtlichen Gründen sollte der Rechtsvorschlag immer schriftlich erfolgen.
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Wird beim Betreibungsamt telefonisch Rechtsvorschlag erhoben, muss das Betreibungsamt zweifelsfrei die Identität des Anrufers feststellen können. Aus beweisrechtlichen Gründen sollte der Rechtsvorschlag immer schriftlich erfolgen.
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