Kann das Betreibungsbegehren auch über das Internet gestellt werden?
Ja, über den SchKG-Briefkasten vom Bundesamt für Justiz kann das Betreibungsbegehren vollständig elektronisch ausgefüllt und dem zuständigen Betreibungsamt zugestellt werden.
Aber bitte beachten: Um ein Betreibungsbegehren über den SchKG-Briefkasten einreichen zu können, braucht der Gläuber (oder dessen Vertreter) eine gültige qualifizierte elektronische Signatur ( z.B. die Post Suisse ID).
Aber bitte beachten: Um ein Betreibungsbegehren über den SchKG-Briefkasten einreichen zu können, braucht der Gläuber (oder dessen Vertreter) eine gültige qualifizierte elektronische Signatur ( z.B. die Post Suisse ID).
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