Kann das Betreibungsbegehren auch mündlich gestellt werden?
Ja, das Betreibungsbegehren kann beim zuständigen Betreibungsamt auch mündlich gestellt werden, Art. 67 Abs. 1 SchKG. Das Betreibungsamt wird dann das Betreibungsformular selbst ausfüllen und sich dieses vom Gläubiger unterzeichnen lassen.
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