Ist der Verlustschein ein definiver Rechtsöffnungstitel?
Nein, der Verlustschein ist kein definitver Rechtsöffnungstitel. Er ist aber ein provisorischer Rechtsöffnungstitel, Art. 149 Abs. 2 SchKG i.V.m. Art. 82 Abs. 1 SchKG .
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