Deprecated: Function get_magic_quotes_gpc() is deprecated in /home/clients/edd19578650cd5aa3138b94d27bccefd/sites/old.schweizer-betreibungsrecht.ch/public_html/index_header.php on line 16
Ist der Verlustschein ein definiver Rechtsöffnungstitel?

Ist der Verlustschein ein definiver Rechtsöffnungstitel?

Nein, der Verlustschein ist kein definitver Rechtsöffnungstitel. Er ist aber ein provisorischer Rechtsöffnungstitel, Art. 149 Abs. 2 SchKG i.V.m. Art. 82 Abs. 1 SchKG .


Inhaltsverzeichnis | Vorherige Frage | Nächste Frage

Inkasso für Gläubiger

Wir übernehmen das Inkasso für Gläubiger im In- und Ausland. Mehr...

Rechtsvorschlag (RV)

Rechtsvorschlag be- seitigen. Wir helfen Ihnen. Hier und jetzt. Mehr...

Betreibung löschen

Ungerechtfertigte Einträge im Betreibungsregister einfach löschen. Mehr...