Deprecated: Function get_magic_quotes_gpc() is deprecated in /home/clients/edd19578650cd5aa3138b94d27bccefd/sites/old.schweizer-betreibungsrecht.ch/public_html/index_header.php on line 16
Innert welcher Frist muss Rechtsvorschlag erhoben werden?

Innert welcher Frist muss Rechtsvorschlag erhoben werden?

Der Rechtsvorschlag kann sofort dem Überbringer des Zahlungsbefehls oder innert zehn Tagen nach der Zustellung dem Betreibungsamt mündlich oder schriftlich erklärt werden, Art. 74 Abs. 1 SchKG.

Achtung:
Bei der Wechselbetreibung beträgt die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags nur fünf Tage, Art. 179 Abs. 1 SchKG.


Inhaltsverzeichnis | Vorherige Frage | Nächste Frage

Inkasso für Gläubiger

Wir übernehmen das Inkasso für Gläubiger im In- und Ausland. Mehr...

Rechtsvorschlag (RV)

Rechtsvorschlag be- seitigen. Wir helfen Ihnen. Hier und jetzt. Mehr...

Betreibung löschen

Ungerechtfertigte Einträge im Betreibungsregister einfach löschen. Mehr...