Haftet die Ehefrau für Steuerschulden des Ehemanns?
Nein. Grundsätzlich haftet jede steuerpflichtige Person selbst für eigene unbezahlte Steuerschulden. Aber: Bei einer rechtlich und tatsächlich ungetrennten Ehe haften beide Ehegatten grundsätzlich gemeinsam für die Gesamtsteuern. Somit kann die Steuerbehörde von beiden Ehegatten den vollen Steuerbetrag einfordern, wenn unbezahlte Steuerschulden vorliegen. Zahlt der eine, ist der andere befreit.
Wichtig: Die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten (z.B. wenn Verlustscheine vorliegen) kann jedoch die gemeinsame Haftung unbezahlte Steuerschulden aufheben, Art. 13 Abs. 1 DBG und Art. 12 Abs. 1 StG ZH .
Wichtig: Die Zahlungsunfähigkeit eines Ehegatten (z.B. wenn Verlustscheine vorliegen) kann jedoch die gemeinsame Haftung unbezahlte Steuerschulden aufheben, Art. 13 Abs. 1 DBG und Art. 12 Abs. 1 StG ZH .
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