Gilt das Schweizer Bankgeheimnis auch gegenüber dem Betreibungsamt?
Nein, eine Bank kann sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen und dem Betreibungsamt Auskünfte über Vermögenswerte eines Schuldners verweigern, Art. 91 Abs. 4 SchKG und BGE 125 III 391 E. 2a S. 392 f. m.w.H.
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