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Gilt das Schweizer Bankgeheimnis auch gegenüber dem Betreibungsamt?

Gilt das Schweizer Bankgeheimnis auch gegenüber dem Betreibungsamt?

Nein, eine Bank kann sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen und dem Betreibungsamt Auskünfte über Vermögenswerte eines Schuldners verweigern, Art. 91 Abs. 4 SchKG und BGE 125 III 391 E. 2a S. 392 f. m.w.H.


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