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Dürfen dem Schuldner Inkassokosten überbunden werden?

Dürfen dem Schuldner Inkassokosten überbunden werden?

Nein. Im Betreibungsverfahren dürfen die Kosten einer gewerbsmässigen Vertretung (z.B. für ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt) nicht dem Schuldner überbunden werden, Art. 27 Abs. 3 SchKG.


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