Dürfen dem Schuldner Inkassokosten überbunden werden?
Nein. Im Betreibungsverfahren dürfen die Kosten einer gewerbsmässigen Vertretung (z.B. für ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt) nicht dem Schuldner überbunden werden, Art. 27 Abs. 3 SchKG.
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