Beweist der Verlustschein, dass die Forderung zu Recht besteht?
Nein, der Verlustschein ist kein Beweis dafür, dass die Forderung zu Recht besteht. Es ist nämlich möglich, dass der Gläubiger das gesamte Betreibungsverfahren bis zur Ausstellung des Verlustscheins durchgezogen hat, ohne dass je der Streit ums Recht geführt worden wäre (siehe auch: BGE 102 Ia 363).
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