Bei welchen Schulden kommt immer die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung?
Aus sozialpolitischen Gründen kommt in den folgenden Fällen immer die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung (vgl. Art. 43 SchKG):
Für die oben stehenden Schulden kommt selbst bei Schuldnern, die der Konkursbetreibung unterliegen (Art. 39 SchKG), die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung.
- Öffentlich-rechtliche Forderungen wie z.B. Steuern, Abgaben, Gebühren, Bussen, etc.
- Prämien der obligatorischen Unfallversicherung
- Periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie Unterhaltsbeiträge nach dem Partnerschaftsgesetz
Für die oben stehenden Schulden kommt selbst bei Schuldnern, die der Konkursbetreibung unterliegen (Art. 39 SchKG), die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung.
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
Rechtsberatung am Telefon schnell und unkompliziert. Wir sind jetzt für Sie da! Mehr...