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Bei welchen Schulden kommt immer die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung?

Bei welchen Schulden kommt immer die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung?

Aus sozialpolitischen Gründen kommt in den folgenden Fällen immer die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung (vgl. Art. 43 SchKG):
  • Öffentlich-rechtliche Forderungen wie z.B. Steuern, Abgaben, Gebühren, Bussen, etc.
  • Prämien der obligatorischen Unfallversicherung
  • Periodische familienrechtliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge sowie Unterhaltsbeiträge nach dem Partnerschaftsgesetz
Wichtig:
Für die oben stehenden Schulden kommt selbst bei Schuldnern, die der Konkursbetreibung unterliegen (Art. 39 SchKG), die Betreibung auf Pfändung zur Anwendung.


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