WILLKOMMEN
Diese Webseite informiert über das Schweizer Betreibungsrecht. Eine Betreibung ist die Schweizer Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben.
Mit dem Betreibungsbegehren
setzt der Gläubiger das
Betreibungsverfahren in Gang.
Ablauf einer Betreibung
Das Betreibungsverfahren ist zweigeteilt: Nach dem sog. Einleitungs- verfahren wird sie als Betreibung auf Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs fortgesetzt.
Auf Gesuch des Gläubigers
schickt das Betreibungsamt dem
Schuldner den Zahlungsbefehl.
Beratungshotline
Rufen Sie uns an, wenn Sie konkrete Fragen zum Schweizer Betreibungsrecht haben. Wir sind hier um Ihnen zu helfen - schnell, einfach und unkompliziert.
Durch den Rechtsvorschlag oder
einen Teil-Rechtsvorschlag stoppt
der Schuldner die Betreibung.
Services für Unternehmer und KMUs
Unternehmer und kleine und mittelständische Unternehmungen (KMUs) beraten und unterstützen wir in allen Fragen Rund um das Thema Betreibung bzw. Inkasso von Forderungen.
Im sog. Rechtsöffnungsverfahren
kann der Rechtsöffnungsrichter den
Rechtsvorschlag beseitigen.
Vorlagen & Muster
Gratis Vorlagen und Muster zum Schwei- zer Betreibungsrecht für Schuldner und Gläubiger. Mehr...
Inkasso für Gläubiger
Der Schuldner zahlt nicht? Betreibung einleiten? Wir helfen Gläubigern im In- und Ausland. Mehr...
Betreibung löschen lassen
Es war noch nie so einfach ungerecht- fertigte Einträge im Betreibungsregister zu löschen. Mehr...